⚠️ 3G-Regel ab sofort gültig!
Seit dem 23.08.2021 gilt die bundesweit angeordnete Nachweispflicht im Sinne der 3G-Regel (geimpft, genesen oder negativ getestet). Dies gilt auch für den Besuch unserer Parkour-Halle.
Die erfreuliche Nachricht: dies gilt nicht für Schüler, die z.B. einen Schülerausweis oder ein Schülerticket nachweisen können (auch nicht während der Schulferien!).